Newsmeldung

L'État pense d'abord à lui-même

Deux lois entrent désormais en vigueur. Les autorités peuvent dorénavant utiliser systématiquement les numéros AVS pour identifier les personnes de façon univoque et les offices des poursuites prélèvent un nouvel émolument. Dans les deux cas, les intérêts des créanciers sont une fois de plus mis de côté.

Die AHV-Nummer ist der ideale Personenidentifikator. Eindeutiger kann man einen Vertragspartner nicht identifizieren. Deshalb macht es Sinn, dass die Behörden die AHV-Nummern künftig systematisch verwenden dürfen. Dasselbe Bedürfnis haben jedoch auch die Gläubigerinnen und Gläubiger. Ihnen wird oft vorgeworfen, falsche Personen als Schuldner zu bezeichnen. Eine klare Identifikation ist auch gesamtwirtschaftlich von Vorteil, damit nicht Unbeteiligte aus Mangel an Informationen zu Unrecht belangt werden. Also warum lässt der Gesetzgeber die private Wirtschaft nicht auch davon profitieren? Diese bleibt nämlich einmal mehr aussen vor, was gerade beim Forderungseinzug die eindeutige Identifikation von Schuldnern mitunter verunmöglichen kann. Das ist für die Gläubigerschaft frustrierend und hat etwas von Rosinenpickerei. Zwei identische Ausgangslagen werden vom Staat mit unterschiedlichen Ellen gemessen.

Zudem können Betreibungsämter seit dem 1. Januar eine zusätzliche Gebühr von acht Franken erheben, wenn Schuldner aufgefordert werden, eine Betreibungsurkunde abzuholen. Das mag ein bescheidener Betrag sein. Aber es wirft auch hier grundsätzliche Fragen auf. Im Betreibungs- und Konkurswesen halten sich die Ämter mit der Erhebung von Gebühren schadlos, in manchen Kantonen hat sich daraus gar ein Geschäftsmodell entwickelt, wie eine Auswertung des Bundesrates gezeigt hat. Die Profite gehen dabei in einigen Kantonen in die Millionen. Diese Zeche zahlen die Gläubiger, aber auch viele private Schuldnerinnen und Schuldner, die hart kämpfen, um der Schuldenfalle zu entrinnen. Es ist hinlänglich bekannt, dass der von Gläubigern erhobene Konkursvorschuss, der bei Einleitung eines Konkursbegehrens gegenüber juristischen Personen erhoben wird, das goldene Kalb der Konkursämter ist, während die Verfahren aus Gläubigersicht nahezu aussichtslos sind. Wer den Konkursvorschuss leistet, muss in den meisten Fällen damit rechnen, dass auch dieses Geld verloren ist.

Diese Privilegierung des Staates ist schlicht nicht mehr zeitgemäss und geht zulasten der Gesamtwirtschaft. Sie schadet den privaten Gläubigern, insbesondere den KMU’s, ohne dass daraus ein Nutzen für diese erwächst. Die Mindestforderung wäre eine generelle Senkung sämtlicher Gebühren des Betreibungs- und Konkurswesen, wie sie der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod in einer Motion verlangt. Denn es ist der Bundesrat, der die Gebühren im Betreibungs- und Konkurswesen festlegt. Diese haben aus steuerrechtlicher Sicht den Kostendeckungsgrundsatz zu beachten. Das bedeutet: Es darf aus dieser Dienstleistung dem Staat kein Profit erwachsen. Der Bundesrat hat das Anliegen zwar erkannt, dieses jedoch auf die lange Bank geschoben. Ein für das erste Halbjahr 2021 in Aussicht gestellter Bericht steht nach wie vor aus. Die vor bald zwei Jahren eingereichte Motion Nantermod ist im Nationalrat immer noch nicht behandelt. Es ist höchste Zeit, dass die Anliegen von Gläubigerinnen und Gläubigern im Bundeshaus wieder ernst genommen werden. Zudem muss verhindert werden, dass sich der Staat gegen die Interessen der Gesellschaft und Wirtschaft als Gesetzgeber an allen Futtertrögen selbst bedient.

Raoul Egeli, Präsident Verband Creditreform