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Zu viel des Guten

Krankenkassen betreiben laut einem Beitrag der Zeitschrift «Saldo» ihre Kundschaft oft unnötig und viel zu oft. Für die Kosten kommen, wenn die Forderung nicht durchgesetzt werden kann, zu 85 Prozent die Kantone auf. Nun greift der Staat ein.

Fast ein Drittel der derzeit knapp 2,8 Millionen Betreibungen jährlich werden von den Krankenkassen veranlasst. Ein grosser Teil davon sei laut der Konsumentenzeitschrift «Saldo» unnötig. So würden Kassen schon Betreibungen einleiten, wenn die Prämien weniger als drei Monate ausstehend seien. Dazu kämen teil intransparente, hohe Betreibungskosten, die in Rechnung gestellt werden. Erfolgreich sind die Betreibungen in etwa zwei Drittel der Fälle. Nach zwei Jahren sind noch etwa ein Drittel der Forderungen ausstehend. Das summierte sich laut «Saldo» im Jahr 2020 auf 418,8 Millionen Franken. Die Kantone sind seit zehn Jahren verpflichtet, diese Ausstände inklusive der Betreibungskosten zu 85 Prozent zu decken. In den Jahren 2012 bis 2020 machte das 2,7 Milliarden Franken aus. Davon entfielen nach Saldo-Berechnungen rund 328 Millionen auf Betreibungskosten. Das liege unter anderem auch an Mehrfachbetreibungen. Die Krankenkasse Helsana beschränke sich seit 2013 auf maximal zwei Betreibungen jährlich. Damit sei es gelungen, innert weniger Jahre die Zahl der Betreibungen von 130'000 pro Jahr auf noch 60'000 zu senken. Das Beispiel macht inzwischen Schule. Das Parlament hat das Krankenversicherungsgesetz entsprechend angepasst. Die neue Regelung soll 2024 in Kraft gesetzt werden.