Verlustschein Überwachung
Realisieren Sie jetzt Ihre Forderungen und vermeiden Sie einen Totalverlust.
Seit Inkrafttreten der SchKG-Revision am 1. Januar 1997 verjähren Verlustscheine in der Schweiz nach 20 Jahren. Erstmals verjähren also am 1. Januar 2017 sämtliche Verlustscheine, die vor dem 1.1.1997 ausgestellt wurden.
Mit Untertitel (D / E / F / I)
Wer nichts dagegen unternimmt, kann nur verlieren. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, damit Ihr Anspruch an die Forderung nicht erlischt. Sprechen Sie unverbindlich mit uns, Sie können nur profitieren!
So wird aus Verlusten Liquidität
Was Sie tun
Sie übergeben uns Ihre Verlustscheine respektive abgeschriebenen Forderungen. Sollte der Schuldner eine Direktzahlung an Sie leisten, sind wir dankbar für eine Nachricht, damit wir den Fall abschliessen können.
Unser Service
Wir suchen und identifizieren Ihren Schuldner zweifelsfrei, damit wir seine Zahlungsfähigkeit überwachen können. Sobald eine Ratenzahlung oder per Saldo-Vereinbarung getroffen wurde, kontrollieren wir diese kontinuierlich. Dabei bleiben wir langfristig und beharrlich in der Bewirtschaftung und vermeiden unnötige Verjährungen.
Ihr Vorteil
- Kein Personalaufwand
- Kein Kostenrisiko
- Steigerung des ausserordentlichen Erfolgs
- Honorar Creditreform nur bei Erfolg