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«Die Bonitätsprüfung dient allen.»

Creditreform-Präsident Raoul Egeli und der Vizepräsident Prof. Dr. Amédéo Wermelinger plädieren in ihrer Neuerscheinung «Kein Anspruch auf Kredit» für die Bonitätsprüfung als Schlüssel für eine auf Vertrauen bauende Wirtschaft. Im Interview erläutern sie die Hintergründe.

«Kein Anspruch auf Kredit» lautet der Titel. Ist das nicht eine Selbstverständlichkeit?

Aus Sicht der Kreditgeber im Bankenwesen gilt das sicher. Aus Sicht eines Lieferanten jedoch keineswegs. Dieser geht nämlich bei einer Lieferung auf Rechnung in die finanzielle Vorleistung. Das heisst: Er erwartet eine Zahlung, hat aber im Gegensatz zu einer Bank keinerlei Sicherheiten bei einem Zahlungsausfall. Diese würde von einem Blankokredit sprechen.

Das ist das Geschäftsrisiko…

Sicher: Risiken gehören zum Geschäft. Dazu gehört aber auch das Recht, das Risiko eines Zahlungsausfalls bestmöglich abschätzen zu können. Der Lieferant muss mehr als nur eine Ahnung davon haben, dass eine Rechnung auch bezahlt werden kann. Die Bonitätsprüfung ist die einzige wirksame und bewährte Möglichkeit, um sich vor einem Forderungsausfall zu schützen, ohne vom Kunden verlangen zu müssen, in Vorleistung zu gehen und damit selbst das Risiko zu übernehmen.

Diese Bonitätsprüfungen sind im Geschäftsleben doch längst Standard.

Das stimmt. Creditreform liefert die Grundlagen für die Bonitätsprüfung schon seit 138 Jahren. Allerdings ist vom Liberalismus der Gründungszeit nicht mehr viel übriggeblieben. Heute wird ein immer engeres Korsett geschnürt, um die Arbeit der Wirschaftsauskunfteien einzuschränken, und damit letztlich Dienstleister und Lieferanten zunehmend ins Abseits zu stellen.

Inwiefern?

Da handelt es sich um ein ganzes Bündel von Massnahmen. Zu schaffen machen derzeit vor allem der Datenschutz mit Einschränkungen, die Bonitätsprüfungen erschweren und die Behörden, die das Datenschutzgesetz einseitig und zu restriktiv auszulegen. Aber auch der Gesetzgeber, welcher den Schuldnerschutz über den Gläubigerschutz stellt und damit vor allem Drittklassgläubiger erheblich benachteiligt. Dies zeigte sich in der aktuellen parlamentarischen Debatte rund um das Sanierungsrecht für natürliche Personen.

Da sind Sie sicher in den politischen Gremien aktiv, um sich für Ihre Interessen einzusetzen. Warum dann diese neue Publikation?

Wir engagieren uns natürlich frühzeitig in Vernehmlassungsverfahren und auch direkt bei Politikern. Unser Anliegen geht aber über diese Debatten hinaus. Es geht uns ums Grundsätzliche – um das grosse Bild!

Was meinen Sie damit?

Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass wir uns alle eine Wirtschaft wünschen, die gedeiht und möglichst der gesamten Bevölkerung Wohlstand beschert. Und es herrscht auch Einigkeit über notwendige gesetzliche Schranken, welche die Auswüchse eines hemmungslosen und ungebremsten Liberalismus verhindern sollen. Leider sind auf dem Weltmarkt Unternehmen zu beobachten, die sich zunehmend ausbeuterisch verhalten. Eine Gesellschaft ist jeweils nur so stark, wie ihre Fähigkeit ausgeprägt ist, für die schwächsten und verletzlichsten Glieder zu sorgen.

Da ernten Sie kaum Widerspruch. Worauf wollen Sie hinaus?

Uns geht es ums Gleichgewicht. Datenschützer geht es um die Persönlichkeitsrechte, Konsumentenschützer nehmen die Rechte ihrer Klientel wahr. Dagegen gibt es keine Einwände. Doch wenn beim Datenschutz die Rechte von Dienstleistern und Lieferanten in der Rolle als Gläubiger auf eine Bonitätsprüfung ausser Acht gelassen werden, und wenn der Konsumentenschutz ein absolutes Recht auf Kredit postuliert, gerät diese Balance in Gefahr.

Wie meinen Sie das?

Es gibt keinen Anspruch auf einen Kredit, wie er bei einer Lieferung auf Rechnung gewährt wird. Natürlich hat jeder Mensch einen Vertrauensbonus verdient. Das hat in unserer Wirtschaft auch lange gut funktioniert, weil die Vertragsparteien dieses Vertrauen auch honorierten. Dieses Vertrauen wird jedoch zunehmend missbraucht. Seit Jahren nimmt die Verschuldung zu. Leider wird auch dieser Umstand den Unternehmen angelastet, da sie vermeintlich Konsumenten zur Überschuldung verführen. Wenn aber Unternehmen mit der Bonitätsprüfung einen Beitrag dazu liefern, dass überschuldete Personen nicht noch weiter in die Verschuldungsspirale geraten, indem diesen keine Lieferung auf Kredit gewährt wird, wirft man ihnen Diskriminierung der schwächsten Konsumenten vor. Dies ist natürlich Quatsch, denn der Gesetzgeber selbst geht davon aus, dass Vertragsparteien ihr Geschäft Zug um Zug abwickeln. Das bedeutet, dass die Nichtgewährung der Lieferung auf Rechnung vom Gesetzgeber geradezu vorgesehen ist.  Zudem, und das geht oft vergessen, unterstützt die Bonitätsprüfung nicht nur den Anbieter und den Konsumenten, sondern auch die Arbeitnehmer sehr effizient.!

Wie kommt das?

Ein hoher Zahlungsausfall belastet indirekt alle insbesondere Konsumenten, da sich Verluste in höheren Preisen niederschlagen. Zudem bilden die Arbeitnehmenden einen nicht geringen Teil der Gläubigerschaft, wenn sie nämlich an unseriöse Arbeitgeber gelangen. Die Bonitätsprüfung vor einer Bewerbung erlaubt es dem Interessenten, zu klären, ob es eine gute Idee ist, sich auf eine verlockende Stelle zu bewerben.

Sie monieren eine Erschwerung der Durchsetzung von Forderungen. Worum geht es?

Wir bewegen uns im Bereich der Schuldbetreibung und des Konkurses. Es geht zunächst um zu hohe Gebühren, die dem Grundsatz des Kostendeckungsprinzips nicht standhalten, weiter um  Kostenvorschüsse, um nicht zeitgemässe Hindernisse bei der Rechtsöffnung und vor allem um die weitgehende Aussichtslosigkeit bei der Zwangsvollstsreckung. Die Abschreiber sind so gross, dass der Erlös in vielen Fällen nicht einmal genügt, um die Verfahrenskosten zu decken. Deshalb verzichten viele Gläubiger gleich darauf eine Forderung auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das schadet nicht nur ihnen, sondern auch der Wirtschaft als Ganzes.

Was fordern Sie?

Wir plädieren für ein präventives Verhalten. Das bedeutet eine Bonitätsprüfung vor jedem Geschäftsabschluss. Ohne diese wird über kurz oder lang nichts anderes übrigbleiben, als auf eine Zahlung auf Vorkasse zu bestehen oder – wie am Kiosk – zumindest die Leistungen gleichzeitig zu erfüllen. Wir appellieren an alle Beteiligten, also auch die Vertreter von Konsumenten- und Datenschutz, dieses Recht auf Selbstschutz nicht weiter zu untergraben – damit der überwiegenden Mehrheit der Kunden auch künftig eine Lieferung auf Rechnung gewährt wird. Die Bonitätsprüfung dient allen.