Sanierungskonkursverfahren: Ständerat folgt Nationalrat.
Der Ständerat ist in der Frühjahrssession dem Nationalrat weitgehend gefolgt und hat sich mit deutlicher Mehrheit für ein neues Sanierungskonkursverfahren entschieden. Das allerletzte Wort ist noch nicht gesprochen. Es gibt noch einige Differenzen zu bereinigen. Das Ergebnis ist nicht im Interesse der Drittklassgläubiger. Der Verband Creditreform hatte gefordert, dass auf den Sanierungskonkurs nicht eingetreten werden soll. Dieses Ziel wurde leider nicht erreicht.
(parlament.ch/fi) Mit 32 gegen 7 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, hat sich der Ständerat für ein neues Sanierungskonkurverfahren ausgesprochen. Überschuldete, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Schulen aus eigener Kraft abzubauen, erhalten damit die Möglichkeit eines Schuldenschnitts – sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Befürworter sprachen sich in der Debatte für ein «gerechtes und sozial verantwortliches Schuldenrecht» aus, wie sich die Mitte-Ständerätin Heidi Z’graggen ausdrücke. Die Bedingungen seien restriktiv, die Gläubiger würden nicht unangemessen belastet. Dem widersprach Pirmin Schwander von der SVP. Er argumentierte, dass insbesondere Drittklassgläubiger zu wenig geschützt würden – es bestehe damit die Gefahr, dass diese selbst in die Schuldenfalle geraten. Justizminister Beat Jans sprach von «Fehlanreizen» im heutigen System. Es lohne sich für Betroffene nicht mehr, «sich anzustrengen.» Zudem komme das neue Sanierungsverfahren nur für redliche Personen in Frage. Positiv ist, dass zumindest keine Verfahrenskosten für die Gläubiger anfallen.
Zu reden gab in der Detaildiskussion vor allem die Frage nach der Länge des Verfahrens, in dem Schulderinnen und Schuldner alle verfügbaren Mittel abtreten müssten, um danach vom Schuldenschnitt zu profitieren. Es blieb bei den schon vom Nationalrat verabschiedeten drei Jahren – mit der Einschränkung, dass ein Gericht diese Frist auf vier Jahre verlängern kann. Nur ganz knapp scheitert ein Änderungsanstrag von Pirmin Schwander, der diese Frist auf sechs Jahre verlängern wollte, um auch den Drittklassgläubigern die Aussicht einer Konkursdividende zu eröffnen. Einig sind sich die beiden Parlamentskammern auch in der Beschränkung auf nur ein Aanierungskonkursverfahren in der Lebensspanne.
Der Ständerat beschloss zudem, dass ausserordentlich zufallendes Vermögen bis zu zwanzig Jahre lang nachträglich zur Konkursmasse gezogen werden kann. Das könnten Erbschaften sein oder ein Lottogewinn. Der Nationalrat hatte auf diese zeitliche Begrenzung verzichtet. Vereinfacht werden sollen zudem die Nachlassverfahren für natürliche Personen. Neu soll eine einfache statt einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger ausreichen, um diesem Verfahren zuzustimmen – vorausgesetzt, ein Gericht hält diesen Schritt für angemessen. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung wieder in den Nationalrat.