Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen
(mitg) Personen, die ungerechtfertigt betrieben wurden, können künftig leichter verhindern, dass Dritte von solchen Betreibungen erfahren. Die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.