Selbstauskunft juristische Person

Jede natürliche oder juristische Person kann eine Selbstauskunft beim SVC verlangen. Wir benötigen hierfür von Ihnen ein rechtsgültig unterzeichnetes Auskunftsbegehren. Sie können dieses per E-Mail einreichen oder Sie nutzen das nachfolgende Onlineformular.

Alternativ können sie das Auskunftsgesuch auch per Post senden.

Selbstauskunft anfordern

Nur für in der Schweiz oder Liechtenstein ansässige Unternehmen.