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Mehr Transparenz bei juristischen Personen

Bis Mitte kommenden Jahres möchte der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlichen Berechtigten von juristischen Personen vorlegen. Damit sollen Prävention und Strafverfolgung im Finanzsektor verbessert werden.

(red) Die Vorlage sieht insbesondere ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter und neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv Berechtigte vor. Gemeint sind damit vor allem Briefkastenfirmen. Der Einblick wird «einschlägigen Behörden» vorbehalten bleiben. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Das beauftragte Eidgenössische Finanzdepartement soll weitere Massnahmen «zur Stärkung des aktuellen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei» in die Gesetzesvorlage aufnehmen. Geprüft werden dabei vor allem, unter Einbezug der betroffenen Akteure, ob weitere Anpassungen etwa im Bereich der Rechtsberufe, vorgenommen werden sollen. Letztere stehen immer wieder in der Kritik, weil für Anwältinnen und Treuhänder weniger strenge Sorgfalts- und meldepflichten gelten. Zentrale Registerlösungen werden weltweit zum Standard.

Alle EU-Mitgliedsstaaten setzen inzwischen darauf. Die «Financial Action Task Force (FATF) ist dabei der Antreiber. Das Expertenkomitee arbeitet Empfehlungen aus, die faktisch den weltweiten Standard setzen. Die FATF überprüft dabei regelmässig die Finanzplätze. Die Schweiz kam laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung 2020 «ohne Bravour» davon, landete aber nicht auf der gefürchteten «Grauen Liste», die Reputationsschäden befürchten lässt. Empfohlen wurden erweiterte Pflichten für die Anwälte. Dem trägt der Bundesrat nun Rechnung. Ob auch das Parlament der Vorlage folgen wird, steht in den Sternen. Der letzte Vorstoss war am Widerstand der Anwaltslobby, die auf das Anwaltsgeheimnis setzte, gescheitert. 

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