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Privatinsolvenz Österreich: Fünfjährige Entschuldungsdauer kehrt zurück

Die seit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2021 geltende Möglichkeit für Privatpersonen einer Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren im s.g. Tilgungsplan ist beendet.

Da die österreichische Bundesregierung die befristete Regelung nicht verlängert hat, gilt künftig wieder die fünfjährige Entschuldungsdauer. Der Österreichische Verband Creditreform als bevorrechteter Gläubigerschutzverband begrüßt diese Rückkehr zur bewährten Rechtslage, da sie zu einem ausgewogeneren Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern beiträgt.

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