Newsmeldung

«Kauf auf Rechnung weiterhin anbieten»

Der Bundesrat hat in Beantwortung einer Interpellation zu den Wirtschaftsauskunfteien Stellung genommen. Zwei Punkte sind für Unternehmer zentral: Bonitätsprüfungen nützen auch den Kundinnen und Kunden, und die vom Bundesrat empfohlene Selbstregulierung der Branche ist längst umgesetzt.

Die grüne Nationalrätin Sophie Michaud Gigon hatte in einer Interpellation nach der Verhältnismässigkeit von Bonitätsauskünften und deren realem Wert und Nutzen gefragt. Hinterfragt wurden auch Datenschutz und Transparenz der Wirtschaftsauskunfteien. 

Die Bonitätsprüfung liegt auch in Interesse des Kunden

Der Bundesrat hat in seiner Antwort die geltende Rechtslage klar bestätigt. Die Wirtschaftsauskunfteien könnten bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit ein überwiegendes Interesse geltend machen (Art. 31 Abs. 2 Bst. c DSG). Auch der Nutzen der Bonitätsprüfungen wird deutlich bestätigt. Dieser Nutzen gelte auch für die Kundschaft. Wörtlich heisst es: «Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass Bonitätsprüfungen auch für die Konsumentinnen und Konsumenten gewisse Vorteile bieten, da sie es den Unternehmen insbesondere ermöglichen, weiterhin den Kauf auf Rechnung anzubieten.»

Damit ist das Wesentliche gesagt. Wer eine Leistung erbringt und danach Rechnung stellt, gewährt einen Kredit – ohne Sicherheiten und ohne Zins. Das Gesetz sieht anderes vor: Nach Art. 184 Abs. 2 OR ist der Austausch Zug um Zug der Normalfall. Einen Anspruch auf Kredit gibt es nicht. Dass Rechnungskauf und Ratenzahlung trotzdem zum Alltag gehören, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis einer kalkulierbaren Risikoeinschätzung. Fällt diese weg, bleibt bei einer Lieferung nur die Vorauskasse.

Für Unternehmen ist die Bonitätsprüfung Liquiditätsschutz und Marktzugang gleichzeitig. Sie liefert eine belastbare Entscheidungsgrundlage und erlaubt eine differenzierte Vertragsgestaltung: Bei erhöhtem Risiko sind Vorauszahlung, Sicherheiten, kürzere Fristen oder eine tiefere Kreditlimite die Antwort – nicht die Absage. Die Auskunft entscheidet nicht über das «Ob» eines Geschäfts, sondern über das «Wie».

Für die Kundschaft liegt der Nutzen dort, wo ihn der Bundesrat ansetzt: im Zugang zu bequemen Zahlungsformen und zu angemessenen Konditionen. Ohne Differenzierung müssten alle für das Risiko einiger aufkommen – über Vorauskasse, höhere Preise oder Risikozuschläge. Bestraft würde die Mehrheit der zahlungswilligen und zahlungsfähigen Kunden, während sich für schlechte Zahler nichts verbessert. Ohne diese Dienstleistungen wären breite Schichten der Bevölkerung von Kreditgeschäften wie dem Kauf auf Rechnung praktisch ausgeschlossen.

Selbstregulierung bereits umgesetzt

Der zweite Punkt betrifft die Branche selbst. Der Bundesrat «verweist auf seine Empfehlungen zur Selbstregulierung in seinem Bericht vom 19. Mai 2021» und ermutigt die Unternehmen der betroffenen Branche nachdrücklich, diese umzusetzen, «sofern dies nicht bereits der Fall ist».

In der Interessengemeinschaft Wirtschaftsauskünfte (www.ig-wa.ch) haben sich Creditreform, CRIF, Dun & Bradstreet und Intrum zusammengeschlossen und bereits am 6. Mai 2020 bereits erste Verhaltensregeln erlassen. Bereits ein Jahr vor der Forderung des Bundesrates. 2023 wurden sie dann an das revidierte Datenschutzgesetz angepasst. Sie enthalten verbindliche Vorgaben für die Bearbeitung von Personendaten. Dazu gehören zulässige Datenkategorien, maximale Aufbewahrungsfristen und Transparenz gegenüber den betroffenen Personen. Für Unternehmer hat das einen praktischen Wert: Wer seine Auskünfte bei einem Anbieter bezieht, der diese Verhaltensregeln anwendet, arbeitet mit Daten, deren Herkunft, Alter und Verwendung definierten und gesetzeskonformen Regeln folgen. Das vereint Risikomanagement und Einhaltung der Regeln des Datenschutzes. Im Kundengespräch sind das wichtige Argumente. 

Die bundesrätliche Anerkennung der Bonitätsprüfung als nützliches Instrument des Liquiditätsmanagements, das notabene sowohl den Lieferanten als auch der Kundschaft dient, ist ein wichtiges Signal an die Unternehmerinnen und Unternehmer.  Sie misstrauen damit nicht ihrer Kundschaft, sondern schaffen die Voraussetzung, diese weiter auf Rechnung beliefern zu können. Mit den Verhaltensregeln der IG-WA wird auch die dazu notwendige Rechtssicherheit geschaffen. 

Raoul Egeli, Präsident Creditreform