Newsmeldung

Viel Aufwand für (fast) nichts

Der Bundesrat möchte die Transparenzregeln für juristische Personen verschärfen, um der Geldwäscherei Einhalt zu gebieten. Der Verband Creditreform spricht sich klar gegen die Gesetzesänderung aus, die einen sehr hohen administrativen Aufwand mit sich bringe, während die Zielsetzung kaum erreicht werde.

Die Schlupflöcher zur Umgehung von Geldwäschereivorschriften sind auch in der Schweiz vorhanden. Eine Rolle spielen dabei auch juristische Personen. Dies möchte der Bundesrat mit seinem Vorschlag einer Revision des Bundesgesetzes über die Transparenz von juristischen Personen ändern. Der Verband Creditreform hat dazu im Rahmen der Vernehmlassung Stellung genommen. Es sei festzustellen, «dass der vorgelegte Gesetzesentwurf einen grossen administrativen Aufwand für die Unternehmen sowie für die Bundesverwaltung beziehungsweise die kantonalen Verwaltungen auszulösen droht». Dem könne nur «mit einer sehr guten Begründung» entsprochen. Und daran hapert es aus Sicht des Verbandes Creditreform. So werde im Gesetzesentwurf auch von der Mehrheit der Unternehmen, die bereits heute die Transparenzvorschriften erfüllen, eine Meldung verlangt, obwohl diese sich «absolut nichts vorzuwerfen» hätten. Dagegen sei nicht zu erwarten, dass die wenigen Firmen, die mit kriminellen Absichten tätig seien, «wirklich transparent werden». Diese liessen sich «sicher nicht beeindrucken». Das bedeute, dass der Informationsgehalt des vorgeschlagenen neuen Registers nicht wirklich erhöht werde. Das Register übergebe zudem Aufgaben in die öffentliche Hand, die auch von privaten Anbietern wahrgenommen würden. «Dies widerspricht dem Subsidiaritätsanspruch des staatlichen Handelns.»

Der Gesetzesentwurf sei deshalb aufzuheben oder mindestens anzupassen. So sollen nur diejenigen Personen auf eigene Kosten in das Register aufgenommen werden, «die im schweizerischen Handelsregister aufgeführt werden, ohne wirtschaftlich berechtigt zu sein.» Damit, so der Verband, hielten sich die Kosten des Registers in engen Grenzen, und es würde vermieden, «dass mit dem allgemeinen Register alle juristischen Personen unter einen Generalverdacht gestellt werden.»

Urs Fitze