Selbstauskunft juristische Person

Jede natürliche oder juristische Person kann eine Selbstauskunft beim SVC verlangen. Wir benötigen ein rechtsgültig unterzeichnetes Schreiben. Sie können diese per E-Mail einreichen oder nutzen Sie den Datei-Upload unten.

Alternativ können sie das Auskunftsgesuch auch per Post senden.

Selbstauskunft anfordern

Nur für in der Schweiz oder Liechtenstein ansässige Unternehmen.