Selbstauskunft juristische Person
Jede natürliche oder juristische Person kann eine Selbstauskunft beim SVC verlangen. Wir benötigen hierfür von Ihnen ein rechtsgültig unterzeichnetes Auskunftsbegehren. Sie können dieses per E-Mail einreichen oder Sie nutzen das nachfolgende Onlineformular.
Alternativ können sie das Auskunftsgesuch auch per Post senden.