Spanische Daumenschraube für Kreditauskunfteien
(fi) Die spanische Datenschutzbehörde verunmöglicht nahezu das Monitoring von 3,37 Millionen Selbständigerwerbenden und Gewerbetrieben. Neu muss für jede einzelne Bonitätsabklärung eine Zustimmung eingeholt werden. Das ist eine gefährliche Entwicklung, die es Gläubigern unmöglich macht, einen Vertragspartner zu prüfen.
Die spanische Datenschutzbehörde hat in Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des spanischen Datenschutzgesetzes die Anforderung an die Verarbeitung personenbezogener Daten seit vergangenem Oktober deutlich verschärft. Das gilt auch für 3,37 Millionen Selbständigerwerbende, von denen etwa die Hälfte Inhaber von Gewerbebetrieben sind. In Spanien werden alle Betriebe unter der Kategorie «Autonómos» geführt, solange sie formell keine Kapitalgesellschaft begründet haben. Von der neuen Regelung betroffen sind alle Vertragspartner, die nun die Kreditwürdigkeit vor dem Geschäftsabschluss nicht mehr ohne Zustimmung des Selbständigerwerbenden prüfen können. Bei Verstössen drohen Bussgelder von bis zu 600 000 Euro. Erste Erfahrungen lassen darauf schliessen, dass etwa die Hälfte die Zustimmung zur Bonitätsprüfung verweigert. Davon betroffen sind nicht nur spanische, sondern auch Schweizer Lieferanten. Am meisten trifft diese Regelung aber die Selbständigerwerbenden und Gewerbetriebe selbst. Denn ohne Bonitätsprüfung werden die Lieferanten einfach eine Vorauszahlung verlangen. Damit verlagert sich das Ausfallrisiko auf die Kundinnen und Kunden. Es liegt dann an diesen, zu prüfen, ob sie sich auf diesen potenziell ungünstigen Deal einlassen wollen und können.
Urs Fitze