Newsmeldung

Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen treten am 1. September 2023 in Kraft.

Bern - Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden. Damit erhält die Wirtschaft genügend Zeit, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen.

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