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Delegiertenversammlung: Alle Anträge einstimmig genehmigt

An der Delegiertenversammlung des Verbandes Creditreform vom 17. Juni in Zürich wurden sämtliche Anträge des Vorstandes genehmigt: Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisionsbericht sowie das Budget für das laufende Jahr. Neu in den Vorstand Einsitz nimmt Hans Bannwart.

Creditreform-Präsident Raoul Egeli führte durch die Versammlung. Genehmigt wurden nach dem Protokoll der letzten DV der Geschäftsbericht, die Jahresrechnung, der Revisionsbericht und das Budget für das laufende Jahr. Der Vorstand wurde entlastet. Vier der fünf Mitglieder traten für eine Wiederwahl an. Sie wurden ebenso gewählt wie der neu antretende Hans Bannwart. Er ersetzt den zurückgetretenen Marcel Vogel. Hans Bannwart war im vergangenen Jahr Nachfolger Vogels als Geschäftsführer des Kreisbüros Luzern geworden. Nun übernimmt er auch dessen Sitz im Vorstand.

Vize-Präsident Amédéo Wermelinger referierte im Anschluss über das von ihm und Präsident Raoul Egeli verfasste Pamphlet «Kein Anspruch auf Kredit». Die gesetzliche Ausgangslage sei klar, so etwa in der Simultanität der Leistungen im Vertragsrecht, wonach Verkäufer und Käufer verpflichtet sind, ihre Leistungen Zug um Zug, also gleichzeitig zu erbringen. Wer auf Rechnung liefert, gewährt demnach einen Kredit. Demgegenüber stehe ein zunehmendes Schwarz-Weiss-Denken in der Gesellschaft, die unter anderem Gläubigern unterstellt, es nicht gut zu meinen mit den Schuldnern. Denn diese seien frei in der Festlegung der Zahlungskondition. So sehe es das Gesetz vor. Wermelinger verwies auf zunehmende Konkurse sowohl von Privaten als auch Firmen. Demgegenüber seien die Konkursdividenden «lächerlich tief», was zunehmend auch für Zahlungsbefehle gelte. «Wir sind an einer Wegscheide angelangt», sagte Wermelinger.  Entweder könne eine Lieferung auf Vertrauensbasis so erbracht werden, dass «ein Zahlungsausfall ein absolut vernachlässigbares Risiko» darstelle, oder Lieferungen und Dienstleistungen würden künftig nur noch auf Vorauszahlung oder zumindest einer teilweien Vorauszahlung erbracht. Die Basis für Vertrauen sei ein Risikomanagement, das unnötige Ausstände vermeide. «Dieses Vertrauen schafft die Bonitätsprüfung.» Diese sei deshalb von zentraler Bedeutung. 57 Millionen Bonitätsprüfungen werden jährlich vorgenommen – vorwiegend im Geschäft zwischen Firmen. Trotzdem stünden Bonitätsprüfungen im Gegenwind. Von einem Verbot war schon die Rede, und es werde etwa behauptet, sie hindere Schwächere daran, Verträge abzuschliessen. Doch solche Kritik zeuge von «absolutem Unverständnis». Ganz im Gegenteil erlaube die Bonitätsprüfung, «die meisten Konsumentinnen auf Rechnung zu bedienen», während sie verhindere, dass Personen einen Kredit erhalten, die sich dadurch stärker verschulden würden. Ein Verbot würde bedeuten, dass nur noch sofortige Bezahlung oder Vorauskasse möglich seien. Das bedeute zudem, dass die Konsumenten das Risiko zu tragen hätten, nun eigentlich die Bonität ihres Lieferanten prüfen zu müssen. Schwächere würden zudem nicht besser gestellt, weil sie nach wie vor nicht auf Rechnung konsumieren könnten.

Urs Fitze