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Über das Ziel hinausgeschossen

Der vom Bundesrat zur Vernehmlassung vorgelegte Entwurf der Teilrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über Datenschutz erscheint in weiten Teilen wie der Versuch eines Unbelehrbaren, sich über die vorgegebenen Grenzen hinwegzusetzen.

(Raoul Egeli) Der vom Bundesrat zur Vernehmlassung vorgelegte Entwurf der Teilrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über Datenschutz erscheint in weiten Teilen wie der Versuch eines Unbelehrbaren, sich über die vorgegebenen Grenzen hinwegzusetzen. Der Schweizerische Verband Creditreform hat den für die gesamte Wirtschaft elementaren bundesrätlichen Vorschlag analysiert und kritisiert in seiner Stellungnahme insbesondere jene Passagen, für die es im Gesetz gar keine Grundlage gibt. Das gilt etwa für die in Artikel 19 geregelten Meldepflichten des Datenschutz-Verantwortlichen, die in dieser Detailliertheit vom Gesetzgeber, den beiden Kammern des Parlaments, explizit ausgeschlossen worden sind. Erneut wird durch die Bundesverwaltung der «Swiss Finish» angestrebt. Dieser ist  schlicht unnötig. Statt sich auf die Kernanliegen des Datenschutzes zu konzentrieren, werden damits die Verfahren und Verantwortlichkeiten noch komplizierter gemacht, als sie ohnehin schon sind. Das gilt etwa für die Aufbewahrungsfristen von Protokollen oder die selbst für Einpersonen-Firmen geltende Bestimmung, ein Bearbeitungsreglement zu verfassen – das notabene auch noch ohne Not regelmässig aktualisiert werden soll.

Der Schweizerische Verband Creditreform lehnt die Verordnung in der vorliegenden Form vehement ab und verlangt vom Bundesrat, sich an die Vorgaben des Datenschutzgesetzes zu halten und auf den übertriebenen «Swiss Finish» zu verzichten. Die Vernehmlassung kann hier auf unserer Webseite eingesehen werden.

Ein geschlossenes, geeintes Vorgehen ist nötig, um diese missratene Verordnung zu verhindern. Wir rufen deshalb alle, die die Meinung unseres Verbandes teilen, auf, selbst Stellung zu beziehen. Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis zum 14. Oktober.